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Online-Anträge

Das sind die Vorteile für Sie:

  • Online-Angebote der Verwaltung können direkt, schnell, einfach und sicher genutzt werden.

  • Ein Nutzerkonto stellt sicher, dass die erforderlichen Daten nicht jedes Mal aufs Neue eingegeben werden müssen.

  • Die digitale Authentifizierung sorgt für die sichere Anmeldung und Übertragung der Daten zur Verwaltung.

Zum Einstieg ein kurzes Video

Fragen und Antworten

      • Wo finde ich die Online-Anträge?

        Die Anträge liegen im Bayern-Portal. Dort finden Sie die verschiedenen Hilfen und Leistungen des Bezirks. Die Links gibt es auch auf dieser Seite.
      • Wie fülle ich den Online-Antrag aus?

        Sie authentifizieren sich mit der Bayern-ID oder laden Ihren oder den Personalausweis der antragstellenden Person hoch. Dann füllen Sie den Antrag online aus. Wenn Sie sich mit der BayernID anmelden, werden die Basisdaten automatisch eingefügt.
      • Wie gelangen die Anträge zum Bezirk?

        Nach dem Ausfüllen und Abschicken werden die Daten verschlüsselt an den Bezirk übermittelt.

In vier Schritten zum Online-Antrag

Schritt 1: Den Online-Antrag aufrufen

Mit diesem Link können Sie die Online-Anträge aufrufen:

Online-Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe

OZG_ANtrag

Hier sehen Sie die Ansicht auf einem großen Bildschirm (Desktop)


Es gibt im ersten Schritt zwei weitere Online-Anträge:

Online-Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Online-Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Erwachsene

Schritt 2: Im Online-Verfahren anmelden

Um sich anzumelden nutzen Sie diesen Link:

Zum Online-Verfahren

2024-01-15 13_47_47-BayernId _ Anmelden im Online-Verfahren _Online-Dienst_ und 2 weitere Seiten - G

Es öffnet sich dieses Fenster

Sie können sich auf fünf verschiedenen Wegen authentifizieren:

  1. BayernID
  2. Online-Ausweis
  3. europäische ID
  4. ELSTER (elektronische Steuererklärung)
  5. Authega-Zertifikat

Die Anmeldung mit der BayenID wird in diesem Video genau erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=lyv0-ZuddXk

Bildschirmfoto 2024-03-01 um 17.01.15

Wenn Sie schon ein Konto besitzen, können Sie sich gleich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden: 
https://id.bayernportal.de/de/web/login/1/Benutzername
Bildschirmfoto 2024-02-20 um 10.54.45


Schritt 3: Den Online-Antrag ausfüllen

Die Felder der Online-Formulare unterscheiden sich nicht wesentlich von den bisherigen Formularen des Bezirks Oberbayern.

Hier sehen Sie die Ansicht auf einem Handy-Display:

Pflichtfelder
Pflichtfelder sind wie üblich mit einem roten Sternchen markiert


Erster Schritt
Im ersten Schritt kreuzen Sie an, für welche Unterstützung Sie Hilfe beantragen


Grafik mit Antrag im Hochformat und Schriftzug siehe Bildunterschrift
Nun tragen Sie Ihre persönlichen Daten eingetragen. Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, werden die Basis-Daten übernommen


Dokumente hochzuladen
Nicht vergessen: Am Ende des Antrags finden Sie Felder, um Dokumente hochzuladen


Schritt 4: Den ausgefüllten Antrag absenden

Nicht vergessen: Am Ende des Antrags das Feld "Formular absenden" anklicken.
Erst dann ist der ausgefüllte Antrag eingereicht!

Sie können uns über ein sicheres Kontaktformular Dokumente und Angaben senden oder vergessene Unterlagen nachreichen.

Die Daten werden mit dem sicheren Kontaktformular hochgeladen. So können Sie uns Nachrichten sicher übermitteln.

Über diesen Link öffnen Sie das Kontaktformular: “Sicheres Kontaktformular“

https://formulare.bezirk-oberbayern.de/BZOB_FS/findform?shortname=sicherkontakt&formtecid=3&areashortname=bob


Datenschutzhinweise

Hinweis gem. Art. 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Bezirk Oberbayern
Prinzregentenstr. 14
80538 München
Tel.: 089/2198-01
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de

2. Datenschutzbeauftragte Person

Die datenschutzbeauftragte Person des Bezirks Oberbayern erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: 089/2198-93001 oder über folgende E-Mail-Adresse: Datenschutz@bezirk-oberbayern.de

3. Verarbeitungszwecke

Der Bezirk Oberbayern verarbeitet die von Ihnen gem. § 67 a SGB X erhobenen Daten, um die gesetzlichen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zu erfüllen.
Wir sind zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten für die Ausstellung von Bescheinigungen, Gutscheinen, bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder anderer Stellen, bei der Erstellung von Statistiken, zur Qualitätsüberprüfung, zur Durchführung automatisierter Datenabgleiche oder zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet.

Zudem kann eine Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Speicherung von Daten seitens des Bezirks Oberbayern auf Grundlagen von ausdrücklichen Einwilligungserklärungen nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO in Verbindung mit § 67 b Abs. 2 SGB X erfolgen.

Wir dürfen Ihre Daten, abweichend von den oben genannten Zwecken und Rechtsgrundlagen, ohne vorherige Informationspflicht für andere Zwecke (Zweckänderung) nutzen, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  1. Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 82 Abs. 2 SGB X.
  2. Eine andere Rechtsgrundlage erlaubt die Zweckänderung ohne Informationspflicht.
  3. Es liegt Ihre ausdrückliche Einwilligung vor.
  4. Es handelt sich um pseudonymisierte Daten.

4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

Die Datenverarbeitung des Bezirkes Oberbayern erfolgt nach den Vorschriften der §§ 67 ff. SGB X i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) und e), Abs.2 und 3 DSGVO.
Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 . a) DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt hat.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Bezirkes Oberbayern können personenbezogene Daten gem. §§ 67 d ff. SGB X zum Beispiel an folgende Dritte übermittelt werden:
Sozialleistungsträger wie Krankenversicherung und Deutsche Rentenversicherung (DRV), andere Behörden, wie z.B. Finanzämter, Zollbehörden, Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei und Staatsanwaltschaft), kommunale Ämter, KFZ-Zulassungsstelle, Kommunaler Prüfungsverband, Bundesrechnungshof, Ausländerbehörden, Gerichte, nicht-öffentliche Personen oder Dritte, wie z.B. Arbeitgeber, Einrichtung, Fahrdienstleister, Suchtberatung (nur mit Einwilligung der betroffenen Person), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die die Aufsichtsbehörde genehmigt hat), Haftpflichtversicherungen, Unterhaltspflichtige oder Beschenkte sowie entsprechende Stellen in anderen EU-Ländern.
Die Daten werden auch für statistische Zwecke verwendet (§§ 121 ff. SGB XII).

6. Speicherdauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 84 SGB X für die Abwicklung der Leistungsansprüche sowie möglicher Erstattungs- und Regressansprüche erforderlich ist.

7. Kategorien personenbezogener Daten

Insbesondere folgende Kategorien von personenbezogenen Daten werden vom Bezirk Oberbayern verarbeitet:

  1. Stammdaten inklusive Kontaktdaten

    Das sind beispielsweise:
    Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Rentennummer, Bankverbindung.

  2. Daten zur Leistungsgewährung

    Das sind beispielsweise:
    Einkommens-und Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe und -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten.

  3. Gesundheitsdaten

    Das sind beispielsweise:
    Daten für die Feststellung des Bedarfes, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Fachdienst des Bezirkes Oberbayern, ärztliche Atteste.

  4. Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten

8. Rechte der betroffenen Person bei der Datenverarbeitung

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO, § 83 SGB X).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO, § 84 SGB X).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO, § 84 SGB X).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Bezirk Oberbayern, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

9. Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jeder Zeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt unberührt.

10. Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den

Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen.

11. Mitwirkungs- und Auskunftspflichten und die Folgen der Nichtbeachtung

Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach-und Geldleistungen) beim Bezirk Oberbayern beantragt hat oder vom Bezirk Oberbayern erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können.

Zu den Mitwirkungspflichten zählen z.B. auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten.
Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus den §§ 60 ff. SGB I. Im Falle der Nichtbeachtung können Leistungen versagt oder entzogen werden.

12. Datenquellen

Der Bezirk Oberbayern kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Einrichtungen etc. sein.
Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden, wie z.B. dem Melderegister, Handelsregister, Grundbuchamt.