Ambulant und stationär aus einer Hand
München, den Datum: 06.08.2018Bezirk Oberbayern übernimmt Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege zum 1. September von mehreren Landkreisen und der Stadt Rosenheim
Wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu finanzieren, springt die Sozialhilfe in Form der ambulanten Hilfe zur Pflege ein. Zum 1. September geht die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege von den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck, München und Rosenheim sowie von der Stadt Rosenheim auf den Bezirk Oberbayern über. Die Änderung betrifft über 500 Bürgerinnen und Bürger. Zum Bezirk wechseln auch alle stationären Hilfen unterhalb Pflegegrad 2.„Hilfe zur Pflege beim Bezirk in guten Händen“
„Wir haben uns gut vorbereitet, um für die betroffenen Menschen den reibungslosen Übergang ihrer Leistungen sicherzustellen“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Die Zusammenarbeit mit der Stadt Rosenheim und den Landratsämtern ist hervorragend; die Übergabe der Akten hat sehr gut geklappt. Ab 1. September bekommen über 500 ambulant und stationär Pflegebedürftige ihre Leistungen neu vom Bezirk Oberbayern. Damit sind alle ambulanten und stationären Hilfen beim Bezirk. Die Bescheide versenden wir gerade.“
Landrat Rosenheim Josef Huber
Zweiter Bürgermeister Stadt Rosenheim Anton Heindl
Landrat Dachau Stefan Löwl
Landrat Fürstenfeldbruck Thomas Karmasin
Landrat Landkreis München Christoph Göbel
Der Wechsel in der Zuständigkeit ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz I. Es legt die Leistungen der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege bei den Bezirken in eine Hand. Ab 1. September 2018 übernimmt der Bezirk Oberbayern deshalb die Sachbearbeitung und die Kosten für die ambulante und teilstationäre Hilfe zur Pflege, die stationären Altenheimfälle und die Leistungen der Grundsicherung, die zeitgleich benötigt werden. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umziehen. Mit der ambulanten Pflege ist der Bezirk künftig auch für die sogenannten Annexleistungen zuständig: beispielsweise neben der schon erwähnten Grundsicherung die hauswirtschaftliche Versorgung und Krankenhilfe. Darüber hinaus übernimmt der Bezirk auch sämtliche Vorgänge, für die neben der Grundsicherung laufende Eingliederungshilfe gewährt wird, und einige wenige Vorgänge der stationären Hilfe in Altenheimen, nämlich die sogenannten „Rüstigenfälle“ ohne Pflegebedürftigkeit.
Bestandsschutz und wohnortnahe Beratung
„Ambulant und stationär aus einer Hand war der Wunsch der Betroffenenverbände sowie des Landkreis- und Städtetages“, erklärte der Bezirkstagspräsident. Der Bezirk Oberbayern gewährt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Bestandsschutz. Dieser gilt für Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die die örtlichen Träger mit Stand 31. August 2018 geprüft und bewilligt haben. Der Bestandsschutz erlischt, sobald ein Hilfefall neu bewertet werden muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Pflegegrad oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern. Bei Erstanträgen, die nach dem 1. September gestellt werden, prüft der Bezirk die Voraussetzungen für den Bedarf neu.
Die örtlichen Sozialämter bieten ebenso wie die Pflegekassen und die Servicestelle des Bezirks Oberbayern die entsprechende Beratung an. Laut dem Bezirkstagspräsidenten ist der Bezirk Oberbayern zudem bestrebt, sich an bereits bestehenden Beratungsnetzwerken zu beteiligen. „Beratung ist gerade bei der ambulanten Pflege ein wichtiger Baustein, damit jeder Mensch maßgeschneidert die für ihn passende Hilfe bekommt“, erläuterte Präsident Mederer. Der Bezirk prüft derzeit zudem die Gründung von Pflegestützpunkten in Kooperation mit Kommunen, Pflege- und Krankenkassen sowie regional vorhandenen Beratungsangeboten. Dazu führt er bereits Gespräche mit Landratsämtern.
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Ambulante Pflege |
Ausgaben 2018** |
Stationäre Pflege |
Ausgaben 2017 |
Landkreis Rosenheim |
167 Personen |
0,945 Mio. € |
852 Personen |
9,06 Mio. € |
Stadt Rosenheim |
135 |
0,66 Mio. € |
370 |
4,0 Mio. € |
Landkreis Dachau |
61 |
0,465 Mio. € |
368 |
3,6 Mio. € |
Landkreis Fürstenfeldbruck |
110 |
0,765 Mio. € |
547 |
5,4 Mio. € |
Landkreis München | 77 | 1,1 Mio. € | 676 | 6,75 Mio. € |
LH München | 2.350 | 70,7 Mio €*** | 5.294 | 63,1 Mio. € |
Oberbayern | 3.446 | 60,3 Mio. € | 14.700 | 162 Mio. € |
* Annexleistungen: z.B. Grundsicherung, Mittel zur hauswirtschaftlichen Versorgung
** Prognose (inkl. Annexleistungen, Mittel zur hauswirtschaftlichen Versorgung und weiteren Hilfen, die zum Bezirk umziehen) für März bis Dezember 2018
*** Zahlen für 2017
Weitere Informationen: Finanziell ist der Bezirk Oberbayern seit 1. März 2018 für die ambulante Hilfe zur Pflege zuständig. Die Sachbearbeitung für seine neue Aufgabe übernimmt er in zwei Stufen: zum 1. September 2018 die Hilfefälle aus Stadt / Landkreis Rosenheim sowie den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und München, zum 1. Januar 2019 alle übrigen Landkreise und kreisfreien Städten Oberbayerns.
Informationen zum Übergang der Leistungen finden Sie auf der Themenseite
Ambulate Pflege