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Denkmalpflege im Landkreis Starnberg

München, den Datum: 16.04.2024
Denkmalpflege

Bezirk Oberbayern vergibt über 1,6 Millionen Euro für Denkmalpflege /
Rund 117.000 Euro fließen in den Landkreis Starnberg

Der Beschluss fiel heute im Kulturausschuss des oberbayerischen Bezirkstags. Der Bezirk fördert 131 kommunale, kirchliche oder private Vorhaben.

„Mit unserer Denkmalpflegeförderung möchten wir sicherstellen, dass die Kulturlandschaft Oberbayern auch für die nächsten Generationen attraktiv bleibt“, sagte Bezirkstagspräsident Thomas Schwarzenberger. Altes erhalten sei dabei kein Selbstzweck. Der Bezirk wolle bewusst auch alte Gemäuer für eine neue Nutzung erschließen. Die Förderung, für die der Bezirk jährlich mehr als zwei Millionen Euro ausgibt – eine zweite Vergabe folgt im Herbst – sei „ein bedeutsamer Rückfluss der Bezirksumlage in die Landkreise und kreisfreien Städte“, so Schwarzenberger.

Im Landkreis Starnberg können mit dem Förderbetrag von rund 117.000 Euro fünf Gebäude erneuert werden. Vier davon sind Villen, die in die Jahre gekommen sind, davon zwei in Starnberg: die Villa Kastrup, an der die Fassade und die Außenanlage saniert werden (7.000 Euro) und eine weitere Villa, die neue Fenster und Außentüren bekommt (2.000 Euro). Nach Weßling gehen 7.623 Euro für die Neuanfertigung von Fensterläden an der sogenannte Schwedenvilla. Die Generalsanierung der Villa von Miller in Niederpöcking (Gemeinde Pöcking) fördert der Bezirk mit dem Höchstzuschuss von 50.000 Euro. Der gleiche Betrag geht auch an eine GmbH, die in Andechs-Erling ein bäuerliches Anwesen aus dem 19. Jahrhundert saniert und darin ein Café, Büros und einen Hofladen errichten möchte.

Der Bezirk Oberbayern fördert den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern sowie von Einzelobjekten, die wegen ihrer künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen
oder volkskundlichen Bedeutung von allgemeinem Interesse sind. Dafür stellt er jährlich über rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Förderung sollen die höheren Kosten, die bei der Renovierung oder Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude entstehen, kompensiert werden. Der Bezirk übernimmt zehn bis zwanzig Prozent dieser Mehrkosten, jedoch nur bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro.

Auskunft über die Förderung in den anderen Landkreisen erhalten Sie bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks Oberbayern.