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Glossar

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Selbstvertreter

Darunter versteht man Menschen mit Behinderungen, die in der Öffentlichkeit und in Gremien nicht die Interessen eines Verbandes oder Vereines vertreten, sondern als Experten in eigener Sache auftreten.
Der Begriff wird bisher als Fachbegriff im Zusammenhang mit Sozialplanung und Inklusion verwendet.

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