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Ambulante Pflege

Im Bildhintergrund hilft eine Frau einer alten Dame in eine Jacke. Im Vordergrund steht ein Rollator.
Foto: Peter Atkins © Peter Atkins / fotolia.com

Ambulante Pflege erfolgt meist in der eigenen Wohnung. Angehörige oder ein Pflegedienst unterstützen die pflegebedürftige Person. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn die pflegebedürftige Person in eine Wohngemeinschaft der Pflege umzieht.

Der Bezirk Oberbayern ist als Sozialhilfeträger für die ambulante Hilfe zur Pflege zuständig. Pflegebedürftige Personen können Hilfe zur Pflege beim Bezirk beantragen. Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Herangezogen wird auch das Einkommen und Vermögen der Ehe- oder Lebenspartner.

Der Bezirk Oberbayern ist für die ambulante Pflege ab Pflegegrad 2 sowie als Annexleistung für die Grundsicherung zuständig. Annexleistung heißt: Der Bezirk Oberbayern gewährt zur Hilfe zur Pflege und als zusätzliche Leistung auch Grundsicherung.