Inhalt

Wohnheime und Internate

Drei Jugendliche stehen auf einem Holzbalkon, der in einem Zimmer eingebaut ist.
Jugendliche einer Wohngruppe im Franziskuswerk Schönbrunn. (Foto: Thomas Klinger © Franziskuswerk Schönbrunn)

Für Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen gibt es heilpädagogische Wohnheime und Internate. Diese stationären Einrichtungen bieten ganzheitliche erziehende, betreuende, fördernde und pflegerische Hilfe.

Warum kann eine Förderung in einem Wohnheim sinnvoll sein?

Eine Betreuung in einem Wohnheim oder Internat kann notwendig sein, wenn wegen der Art und Schwere einer Behinderung die Förderung in einer teilstationären Einrichtung nicht ausreicht. Die Kinder und Jugendlichen erhalten in einem Wohnheim oder Internat Förderung nach ihrem persönlichen Bedarf.

Wer übernimmt die Kosten?

  • Der Bezirk Oberbayern übernimmt die Kosten für die heilpädagogische Förderung, Unterbringung und Betreuung für Schulkinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen. 
  • Das Jugendamt ist für Kinder und Jugendliche im Schulalter mit rein seelischen Behinderungen zuständig.

Welche Wohnheime und Internate gibt es?

  • Heime, die die Kinder und Jugendlichen dauerhaft das ganze Jahr versorgen,
  • Heime, die nur an Schultagen geöffnet sind, sowie
  • Heime, die während der Schulzeit die Kinder sieben Tage pro Woche versorgen. In den Schulferien sind diese Heime geschlossen. 

Welche Einrichtung geeignet ist, richtet sich nach den körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Kindes oder Jugendlichen sowie den erwünschten Leistungen. Die Auswahl treffen Eltern und Therapeuten gemeinsam.