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Persönliche Assistenz

Eine ein Mädchen geht an der Hand einer Frau. Das Mädchen trägt ein kariertes Tuch über den Kopf  und ein Unterhemd.
Foto: Denys Kuvaiev © Denys Kuvaiev / fotolia

Mit Hilfe einer Persönlichen Assistenz können Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen am sozialen Leben in der Gemeinschaft teilhaben. Der Bezirk Oberbayern fördert die Begegnung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen mit Menschen ohne Behinderungen.

Wann ist eine persönliche Assistenz sinnvoll?

  • beim Besuch von Freunden und Verwandten ohne die Begleitung der Eltern
  •  in der Freizeit beim Besuch von sportlichen Veranstaltungen oder kulturellen Einrichtungen

Im Einzelfall können auch volljährige Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen diese Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten.

Persönliche Assistenz durch Gebärdensprachdolmetscher

Der Bezirk Oberbayern unterstützt Eltern mit einer Hörschädigung, wenn diese schulpflichtige Kinder mit Behinderungen haben. Die Eltern können sich die Kosten für Gebärdendolmetscher erstatten lassen, die sie zum Gespräch mit Lehrkräften ihres Kindes oder für den Besuch eines Elternabends benötigen.

Wer kann keine persönliche Assistenz erhalten?

  • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige ab dem Schuleintritt mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung. Für sie ist das örtliche Jugendamt zuständig.
  • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die die Assistenz zur Entlastung der familiären Situation benötigen. Hier sind die Familienentlastenden Dienste (FED) der Offenen Behindertenarbeit eine geeignete Hilfe.