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Individualbegleitung

Individualbegleitungen unterstützen Kinder mit Behinderungen, die Hilfe beim Besuch einer Kindertagesstätte brauchen. Sie ermöglichen die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen in Krippen, Kindergärten und Horten mit Integrationsplätzen, Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT).

Schulbegleitung heißt hingegen die Assistenz, die Kinder mit Behinderungen beim Schulbesuch unterstützt.

Wer kann eine Individualbegleitung für den Kita-Besuch erhalten?

  • Kinder mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen im Vorschulalter
  • Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen im Schulalter

Für Kinder und Jugendliche mit rein seelischen Behinderungen ist das Jugendamt zuständig.

Welche Aufgaben haben die Begleitpersonen?

Sie unterstützen das Kind und den Jugendlichen im Alltag und erledigen pflegerische Tätigkeiten während des Kita-Besuches.

Was finanziert der Bezirk Oberbayern?

Der Bezirk Oberbayern vereinbart für jedes Kind individuell den zeitlichen Rahmen und den Umfang der Begleitung. Die Qualifikation der Begleitperson richtet sich nach dem Bedarf des einzelnen Kindes.