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Gesamtplanverfahren

Menschen mit Behinderungen brauchen besondere Unterstützung: im Alltag, bei der Arbeit oder in der Freizeit. Ihre konkreten Bedürfnisse und Interessen sind die Grundlage für die Auswahl der Hilfeangebote. Ziel ist die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Der Bezirk Oberbayern kann zur Auswahl der Hilfeangebote das Gesamtplanverfahren anwenden. Dieses hat einen ganzheitlichen Ansatz. Menschen mit Behinderung rücken mit ihrer persönlichen Situation in den Mittelpunkt. Sie wirken aktiv an der Planung, Auswahl und Umsetzung ihrer Hilfen mit.

Was ist ein Gesamtplanverfahren?

Dieses Verfahren haben die bayerischen Bezirke 2005 eingeführt. Es berücksichtigt die Lebenslage, die Wünsche und den individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen. Grundlage für das Verfahren ist eine umfassende Ermittlung des Bedarfs. Beteiligt werden die antragstellenden Personen sowie die Einrichtungen und Dienste, die die Hilfeleistung anbieten.

Die Bedarfsermittlung wurde 2023 im Rahmen des SGB IX neu geregelt. Hierzu gibt es ein neues Instrument: das Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay). Damit gelingt es noch besser, den individuellen Bedarf einer leistungsberechtigten Person festzustellen. Ziel ist, die selbstbestimmte, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Der sogenannte BIBay-Bogen löst nach und nach den bisherigen Arzt- und Sozialbericht ab. Das Bedarfsermittlungsinstrument wird Zug um Zug in enger Verzahnung mit dem neuen Landesrahmenvertrag und den Rahmenleistungsvereinbarungen eingeführt. Die bayerischen Bezirke beginnen mit der Anwendung des BIBay bei den Werkstätten für Menschen mit Behinderung beziehungsweise, wenn die antragstellende Person dies wünscht.

In allen anderen Fällen finden die bisherigen Bögen des Gesamtplanverfahrens weiter Anwendung. Ablauf, Beratung, Antrag- und Leistungsfeststellung, Gesamtplanerstellung, Bescheid und Folgeerhebung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens bleiben gleich.

Wie sieht das neue Verfahren aus?

Das neue Gesamtplanverfahren setzt sich zusammen aus

  • Medizinische Stellungnahme
  • BIBay-Bogen (ersetzt Arzt- und Sozialbericht)
  • Reflexionsbogen (fasst  HEB-A-Bogen, HEB-B-Bogen und HEB-C-Bogen zusammen)

Darüber hinaus prüft der Bezirk Oberbayern, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe vorliegen. 

Der Leitfaden und alle Formulare zum Gesamtplanverfahren für erwachsene Menschen mit Behinderungen sind auf der Website des Bayerischen Bezirkstages eingestellt. Sie finden dort aktuelle Informationen zum alten und neuen Verfahren.