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Ambulant betreutes Wohnen

Für welche Personen sind Ambulant betreute Wohnformen geeignet?

Was wird in ambulanten Wohnformen gefördert?

Welche Ambulant betreuten Wohnformen gibt es?


Für welche Personen sind Ambulant betreute Wohnformen geeignet?

  • Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen
  • Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung
  • Menschen mit einer Suchterkrankung

Der Bezirk Oberbayern berät und unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der Wahl der geeigneten Wohnform. Er gewährt Leistungen, wenn die Menschen mit Behinderungen nicht in der Lage sind, ihr Leben selbständig zu führen. Die Personen haben keinen Bedarf für eine besondere – ehemals stationäre – Wohnform.

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Was wird in ambulanten Wohnformen gefördert?

Ambulant betreute Wohnformen ermöglichen den Bewohnerinnen und Bewohnern ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gemeinschaft. Eine individuelle Betreuung und Unterstützung erfolgt in folgenden Lebensbereichen:

  • Umgang mit den Folgen der Behinderung
  • Selbstversorgung und Alltagsbewältigung
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Tages- und Freizeitgestaltung
  • Pflege sozialer Beziehungen
  • Konflikt- und Krisenbewältigung
  • Förderung der Unabhängigkeit von Betreuung

Die Betreuung erfolgt durch Beratung, Gespräche, telefonische und persönliche Kontakte, Begleitung, Anleitung und Übung des Erlernten. Der zeitliche Aufwand richtet sich nach dem persönlichen Hilfebedarf der Personen, die im ambulant betreuten Wohnen leben.

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Welche Ambulant betreuten Wohnformen gibt es?

Ambulant Betreutes Einzelwohnen (aBEW) und Betreute Wohngemeinschaften (BWG)

Integrative ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit geistigen Behinderungen

Betreutes Einzelwohnen (BEW)

Therapeutische Wohngemeinschaften (TWG)

Betreutes Wohnen in Familien (BWF)

Haus- und Hofgemeinschaft