Ambulant und stationär aus einer Hand
München, den Datum: 18.12.20183450 Menschen in Oberbayern erhalten ab 1. Januar 2019 ihre ambulante Hilfe zur Pflege vom Bezirk Oberbayern
Viele ältere Menschen können ihre Pflege in den eigenen vier Wänden nicht finanzieren, weil sie nur geringes Einkommen und Vermögen haben und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. Die Lücke zu den Pflegekosten schließt die Sozialhilfe. Zum 1. Januar 2019 gibt es für die ambulante Hilfe zur Pflege eine wichtige Änderung: Die Zuständigkeit für diese Art der Sozialhilfe geht für pflegebedürftige Menschen in Oberbayern auf den Bezirk Oberbayern über.Die Änderung betrifft in den 20 oberbayerischen Landkreisen und drei kreisfreien Städten 3446 Menschen. Allein in der Landeshauptstadt München erhalten nach dem derzeitigen Stand 2.350 Bürgerinnen und Bürger ihre Leistungen künftig vom Bezirk. 1.723 von ihnen sind zugleich Empfänger von Grundsicherung, die sie künftig ebenfalls vom Bezirk Oberbayern erhalten. Im Jahr 2017 haben die örtlichen Sozialhilfeträger für die ambulante Pflege rund 79 Millionen Euro ausgegeben.
„Wir haben uns intensiv vorbereitet, um für die betroffenen Menschen den reibungslosen Übergang ihrer Leistungen sicherzustellen“, sagt Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Sozialämtern ist bestens; die Übergabe der Akten läuft reibungslos. Ab 1. Januar 2019 erhalten alle ambulant pflegebedürftigen Münchnerinnen und Münchner ihre Leistungen neu vom Bezirk Oberbayern. Damit sind künftig alle ambulanten und stationären Hilfen beim Bezirk. Die Bescheide haben wir bereits versendet.“
Der Wechsel der Zuständigkeit ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz I. Es legt die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege bei den bayerischen Bezirken zusammen. „Ambulant und stationär aus einer Hand war der Wunsch der Betroffenenverbände und des Landkreis- und Städtetages“, erklärte Mederer.
Bezirk Oberbayern übernimmt Sachbearbeitung und Kosten
Der überörtliche Sozialhilfeträger übernimmt die Sachbearbeitung und die Kosten. Daran, wer die Hilfe vor Ort konkret erbringt, also am einzelnen ambulanten Pflegedienst, ändert sich nichts.
Bestandsschutz und wohnortnahe Beratung
Die Servicestelle des Bezirks Oberbayern (www.bezirk-oberbayern.de/servicestelle) sowie die Pflegekassen und die örtlichen Sozialämter bieten die entsprechende Beratung an. Laut dem Bezirkstagspräsidenten ist der Bezirk Oberbayern zudem bestrebt, sich an bereits bestehenden Beratungsnetzwerken zu beteiligen. „Beratung ist gerade bei der ambulanten Pflege sehr wichtig, damit jeder Mensch maßgeschneidert die für ihn passende Hilfe bekommt“, erläutert Mederer.
Pflegestützpunkte in Kooperation von Bezirk, Pflegekassen und Landkreisen
Für die konkrete Umsetzung fehlen im Freistaat Bayern aber nach wie vor landesrechtliche Regelungen wie beispielsweise die Verordnung zur Ausübung des Initiativrechts und die Überarbeitung der Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von Pflegestützpunkten. „Hier ist das Pflegeministerium in der Pflicht, endlich aktiv zu werden“, sagt Mederer. „Wir brauchen rasch klare und umsetzbare Vorgaben, damit wir mit den Landkreisen, die einen Pflegestützpunkt wollen, in die praktische Umsetzung gehen können.“
Zahlen zu den Kosten der Hilfe zur Pflege
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Ambulante Pflege |
Ausgaben 2017** |
Stationäre Pflege |
Ausgaben 2017 |
LH München | 2.350 Personen | 70.7 Mio. € | 5.294 Personen | 63,1 Mio. € |
Oberbayern | 3.446 Personen | 79,3 Mio. € | 14.700 Personen | 162 Mio. € |
* Annexleistungen: z.B. Grundsicherung, Mittel zur hauswirtschaftlichen Versorgung
** Quelle: Landesamt für Statistik, Sozialhilfe in Bayern 2017, Teil 1: Ausgaben und Einnahmen
Weitere Meldung zur Übernahme der Hilfe zur ambulanten Pflege:
Pressemeldungen
Soziales
Gesundheit
Montag, 06.08.2018, 18:23 Uhr
Zum 1. September geht die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege von den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck, München und Rosenheim sowie von der Stadt Rosenheim auf den Bezirk Oberbayern über. Die Änderung betrifft über 500 Bürgerinnen und Bürger. Zum Bezirk wechseln auch alle stationären Hilfen unterhalb Pflegegrad 2.
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