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Stufenweiser Übergang der Fallbearbeitung

München, den Datum: 18.05.2018
Gesundheit

Bezirk Oberbayern informiert mit Faltblatt zur Übernahme der ambulanten Hilfe zur Pflege

Für die ambulante Hilfe zur Pflege ist seit 1. März 2018 der Bezirk Oberbayern zuständig. Die Auszahlung der Leistungen übernehmen bis auf weiteres die Landkreise und kreisfreien Städte. Ein Faltblatt informiert jetzt über die stufenweise Übernahme der Fallbearbeitung durch den Bezirk Oberbayern von den bisherigen Trägern.

Für die meisten Bürgerinnen und Bürger Oberbayerns, die aktuell ambulante Hilfe zur Pflege beziehen, bleibt für die nächsten Monate noch alles beim Alten: Bis Jahresende zahlen die Leistung weiterhin die örtlichen Sozialhilfeträger aus. Eine Ausnahme bilden die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck und München sowie Stadt und Landkreis Rosenheim. Hier übernimmt der Bezirk Oberbayern die Sachbearbeitung und die Kosten für die ambulante Hilfe zur Pflege bereits ab 1. September 2018.

Der Bezirk Oberbayern übernimmt ab September 2018 beziehungsweise Januar 2019 nur die Sachbearbeitung und Kosten für die ambulante Pflege. Daran, wer die Hilfe vor Ort konkret erbringt, also am einzelnen ambulanten Pflegedienst, ändert sich nichts.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des oberbayerischen Bezirkstags hat zudem beschlossen, dass sogenannte Altfälle Bestandsschutz erhalten. Dabei handelt es sich um Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die die örtlichen Träger bereits geprüft und bewilligt haben. Der Bestandsschutz erlischt, sobald ein Hilfefall neu bewertet werden muss. Das kann beispielsweise sein, wenn sich der Pflegegrad oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern.

„Die Übernahme soll reibungslos ablaufen. Es braucht sich niemand zu beunruhigen, wenn künftig der Bezirk Oberbayern für die ambulante Hilfe zur Pflege zuständig ist. Deshalb gewähren wir Bestandsschutz“, erläutert Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Auch hat der Bezirk Oberbayern die oberbayerischen Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Delegation ermächtigt, bis zu den beiden genannten Zeitpunkten die ambulante Hilfe zur Pflege weiter zu betreuen. So haben wir im Bezirk ausreichend Zeit, uns optimal auf diese neue Aufgabe vorzubereiten.“

Für die Bürgerinnen und Bürger Oberbayerns, die ambulante Hilfe zur Pflege erhalten, ist das eine wichtige Nachricht. Es bleibt für sie erst einmal alles wie gewohnt: Sie bekommen ihre Leistungen weiterhin von der gewohnten Stelle in ihrer kreisfreien Stadt oder ihrem Landkreis. Auch für Neuanträge sind bis 31. August beziehungsweise 31. Dezember sind die örtlichen Sozialämter zuständig. Diese bieten ebenso wie Sozialbürgerhäuser und Pflegekassen die entsprechende Beratung an.

Die Hilfe zur Pflege kann ambulant und stationär erfolgen. Oft unterstützen Angehörige oder ein Pflegedienst die pflegebedürftigen Menschen. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn der oder die Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umzieht. Wenn eigenes Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren, können Pflegebedürftige beim Sozialhilfeträger eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Der Wechsel in der Zuständigkeit ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz. Es legt ab dem 1. März die Verantwortung für ambulante Hilfe zur Pflege von den kreisfreien Städten und Landkreisen in die Hände der bayerischen Bezirke. Für pflegebedürftige Menschen hat das den Vorteil, dass sie künftig alle Hilfen – ambulant und stationär – aus einer Hand erhalten.

Weitere Informationen:
Unter bezirk-oberbayern.de/ambulante_pflege werden laufend alle wichtigen Informationen zum Wechsel der Zuständigkeit eingestellt. Örtliche Träger können ihre Anliegen unter ambulantepflege@bezirk-oberbayern.de übermitteln.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die mehr über die ambulante Hilfe zur Pflege erfahren möchten, wenden sich bitte an die Servicestelle des Bezirks Oberbayern.