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Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung

München, den Datum: 14.02.2018
Gesundheit

Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt

Für ihr Arbeitsleben wünschen sich viele Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat mit dem Budget für Arbeit eine neue Leistung geschaffen, die dieses Bedürfnis aufgreift. Das Budget ist eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt und ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Das Budget für Arbeit unterstützt Menschen mit Behinderungen beim Übergang aus dem Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es richtet sich an Personen, die die Voraussetzungen für eine Aufnahme in eine Werkstatt erfüllen, aber einen eigenständigen Weg auf dem ersten Arbeitsmarkt gehen möchten. „Das Arbeitsleben spielt bei der Inklusion eine zentrale Rolle“, erklärte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Viele Menschen mit Behinderungen wünschen sich mehr Freiheit bei der Wahl ihres Arbeitsplatzes. Sie brauchen individuelle Lösungen, um den Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt zu meistern. Dabei können wir sie jetzt mit dem Budget für Arbeit unterstützen.“

Der Bezirk Oberbayern übernimmt im Rahmen des Budgets für Arbeit einen Lohnkostenzuschuss. Dieser ist als Ausgleich für eine geringere Leistung sowie Anleitung und Begleitung (Assistenz) gedacht. Ziel ist es, Arbeitgeber dazu zu bewegen, mit Menschen mit Behinderungen – trotz einer möglichen Erwerbsminderung – einen regulären Arbeitsvertrag zu schließen. Ein Job im Rahmen eines Budgets muss tariflich, ortsüblich oder nach dem Mindestlohn entlohnt sein. Der Arbeitgeber muss die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auf der Grundlage des Arbeitsentgeltes abführen. Es besteht keine Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung.

Konkret umfasst das Budget für Arbeit einen Zuschuss zu den Lohnkosten für den Arbeitgeber in Höhe von maximal 75 Prozent beziehungsweise derzeit monatlich maximal 1.461,60 Euro. Bayerns Staatsregierung hat das Budget für Arbeit im Freistaat um 20 Prozent besser ausgestattet als im Bund. Auch die Kosten für die wegen der Behinderung notwendige Anleitung und Assistenz am Arbeitsplatz können übernommen werden. Laut dem bayerischen Sozialministerium trägt die Kosten für die Assistenz künftig das Inklusionsamt – finanziert aus der Ausgleichsabgabe. Das Inklusionsamt stellt auch den notwendigen Umfang der Anleitung und Begleitung fest.

Weitere Informationen bietet der Flyer Budget für Arbeit (im Kasten rechts) sowie unsere Themenseite "Budget für Arbeit".