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Ambulant und stationär aus einer Hand

München, den Datum: 06.08.2018
Gesundheit

Bezirk Oberbayern übernimmt Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege zum 1. September von mehreren Landkreisen und der Stadt Rosenheim

Wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu finanzieren, springt die Sozialhilfe in Form der ambulanten Hilfe zur Pflege ein. Zum 1. September geht die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege von den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck, München und Rosenheim sowie von der Stadt Rosenheim auf den Bezirk Oberbayern über. Die Änderung betrifft über 500 Bürgerinnen und Bürger. Zum Bezirk wechseln auch alle stationären Hilfen unterhalb Pflegegrad 2.
Eine junge Frau sitzt neben einer alten Frau und legt ihr die Hand auf die Schulter. Beide lächeln sich an.
© Monkey Business Images / shutterstock.com

„Hilfe zur Pflege beim Bezirk in guten Händen“

„Wir haben uns gut vorbereitet, um für die betroffenen Menschen den reibungslosen Übergang ihrer Leistungen sicherzustellen“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Die Zusammenarbeit mit der Stadt Rosenheim und den Landratsämtern ist hervorragend; die Übergabe der Akten hat sehr gut geklappt. Ab 1. September bekommen über 500 ambulant und stationär Pflegebedürftige ihre Leistungen neu vom Bezirk Oberbayern. Damit sind alle ambulanten und stationären Hilfen beim Bezirk. Die Bescheide versenden wir gerade.“

Landrat Rosenheim Josef Huber

Der stellvertretenden Landrat des Landkreises Rosenheim, Josef Huber, sagte: „Der Landkreis Rosenheim wird im stationären Bereich etwa 60 Fälle und im ambulanten Bereich rund 70 Fälle an den Bezirk abgeben. Ich bin mir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen auch vom Bezirk gut betreut werden.“

Zweiter Bürgermeister Stadt Rosenheim Anton Heindl

Der 2. Bürgermeister der Stadt Rosenheim, Anton Heindl, erklärte: „Wir wünschen dem Bezirk Oberbayern viel Erfolg bei der Bewältigung seiner neuen Aufgaben. Die Zuständigkeit für die ambulanten und stationären Hilfen zur Pflege ist beim Bezirk in guten Händen. Die konkrete Hilfe vor Ort beispielsweise durch ambulante Pflegedienste ändert sich nicht. Selbstverständlich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt aber auch weiterhin Ansprechpartner für die betroffenen Leistungsempfänger aus der Stadt Rosenheim bleiben.“

Landrat Dachau Stefan Löwl

Der Dachauer Landrat Stefan Löwl ist mit der Neuregelung sowie der Zusammenarbeit äußerst zufrieden: „Durch die Zusammenlegung wird es für die große Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger einfacher und überschaubarer“, sagte Löwl. Allerdings seien die individuellen Lebensverhältnisse der Menschen so verschiedenartig, dass es nach wie vor Sonderfälle mit einer intensiven Abstimmung zwischen mehreren Trägern geben werde. „Erst von den neu einzurichtenden Pflegestützpunkten erhoffe ich mir den finalen Schritt, dass alle Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Ansprechstelle für alle Fragen und Probleme haben werden“, so Löwl weiter.

Landrat Fürstenfeldbruck Thomas Karmasin

„Die Absicht des Gesetzgebers, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu gewähren, ist für die Betroffenen sicherlich vorteilhaft“, stellt Landrat Thomas Karmasin fest. „Damit die von den Betroffenen geschätzte und gewohnte Bürgernähe vor Ort erhalten bleibt, werden wir als Landratsamt weiterhin insbesondere durch die Seniorenfachberatung mit Information und Beratung zur Verfügung stehen.“

Landrat Landkreis München Christoph Göbel

„Die Kolleginnen und Kollegen im Landratsamt haben alles dafür getan, den Übergang der Aufgaben auf den Bezirk für die Bürgerinnen und Bürger so gut und einfach wie möglich zu gestalten und aufkommende Fragen schon im Vorhinein zu klären. Selbstverständlich stehen die vertrauten Sachbearbeiter des Landratsamts den Betroffenen auch noch für die Zeit des Übergangs zur Klärung individueller Fragen zur Verfügung. Gemeinsam mit den Kollegen vom Bezirk ist es unser Anspruch, mögliche Verunsicherungen gar nicht erst aufkommen zu lassen“, sagte Landrat Christoph Göbel.

Der Wechsel in der Zuständigkeit ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz I. Es legt die Leistungen der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege bei den Bezirken in eine Hand. Ab 1. September 2018 übernimmt der Bezirk Oberbayern deshalb die Sachbearbeitung und die Kosten für die ambulante und teilstationäre Hilfe zur Pflege, die stationären Altenheimfälle und die Leistungen der Grundsicherung, die zeitgleich benötigt werden. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umziehen. Mit der ambulanten Pflege ist der Bezirk künftig auch für die sogenannten Annexleistungen zuständig: beispielsweise neben der schon erwähnten Grundsicherung die hauswirtschaftliche Versorgung und Krankenhilfe. Darüber hinaus übernimmt der Bezirk auch sämtliche Vorgänge, für die neben der Grundsicherung laufende Eingliederungshilfe gewährt wird, und einige wenige Vorgänge der stationären Hilfe in Altenheimen, nämlich die sogenannten  „Rüstigenfälle“ ohne Pflegebedürftigkeit.

Bestandsschutz und wohnortnahe Beratung

„Ambulant und stationär aus einer Hand war der Wunsch der Betroffenenverbände sowie des Landkreis- und Städtetages“, erklärte der Bezirkstagspräsident. Der Bezirk Oberbayern gewährt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Bestandsschutz. Dieser gilt für Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die die örtlichen Träger mit Stand 31. August 2018 geprüft und bewilligt haben. Der Bestandsschutz erlischt, sobald ein Hilfefall neu bewertet werden muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Pflegegrad oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern. Bei Erstanträgen, die nach dem 1. September gestellt werden, prüft der Bezirk die Voraussetzungen für den Bedarf neu.

Die örtlichen Sozialämter bieten ebenso wie die Pflegekassen und die Servicestelle des Bezirks Oberbayern die entsprechende Beratung an. Laut dem Bezirkstagspräsidenten ist der Bezirk Oberbayern zudem bestrebt, sich an bereits bestehenden Beratungsnetzwerken zu beteiligen. „Beratung ist gerade bei der ambulanten Pflege ein wichtiger Baustein, damit jeder Mensch maßgeschneidert die für ihn passende Hilfe bekommt“, erläuterte Präsident Mederer. Der Bezirk prüft derzeit zudem die Gründung von Pflegestützpunkten in Kooperation mit Kommunen, Pflege- und Krankenkassen sowie regional vorhandenen Beratungsangeboten. Dazu führt er bereits Gespräche mit Landratsämtern. 

 

Ambulante Pflege
Rüstigen-Bereich
Annexleistungen*

Ausgaben 2018**
ambulante Pflege

Stationäre Pflege

Ausgaben 2017
stationäre Pflege

Landkreis Rosenheim

167 Personen

0,945 Mio. €

852 Personen

9,06 Mio. €

Stadt Rosenheim

135

0,66 Mio. €

370

4,0 Mio. €

Landkreis Dachau

61

0,465 Mio. €

368

3,6 Mio. €

Landkreis Fürstenfeldbruck

110

0,765 Mio. €

547

5,4 Mio. €
Landkreis München 77 1,1 Mio. € 676 6,75 Mio. €
LH München 2.350 70,7 Mio €*** 5.294 63,1 Mio. €
Oberbayern 3.446 60,3 Mio. € 14.700 162 Mio. €

*  Annexleistungen: z.B. Grundsicherung, Mittel zur hauswirtschaftlichen Versorgung

** Prognose (inkl. Annexleistungen, Mittel zur hauswirtschaftlichen Versorgung und weiteren Hilfen, die zum Bezirk umziehen) für März bis Dezember 2018

*** Zahlen für 2017