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Für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung

München, den Datum: 01.06.2018
Gesundheit

Fallmanagement verbessert die Beratung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen möchten ihr Leben aktiv, eigenverantwortlich und selbstbewusst gestalten. Dies gelingt am besten mit Hilfeangeboten, die das Wunsch- und Wahlrecht des Einzelnen stärken. Für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter sowie für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen im Schulalter bietet der Bezirk Oberbayern deshalb das sogenannte Fallmanagement an.

Das Fallmanagement ist eine alternative Methode zur klassischen Sachbearbeitung“, erklärte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Es ermöglicht uns ein besonders genaues Eingehen auf das Wunsch- und Wahlrecht des einzelnen Menschen.“

Regelmäßige Gespräche und Kontakte

Die Fallmanager sind für Eltern oder Sorgeberechtigte feste Ansprechpartner. Persönliche Gespräche führen sie vor Ort. Das Fallmanagement stellt als freiwilliges Angebot die betroffenen Menschen in den Mittelpunkt. Die Anwendung dieser Methode erfordert die aktive Mitarbeit der Beteiligten sowie regelmäßige Gespräche und Kontakte. Damit gelingt es, die Lebenssituation gemeinsam zu betrachten und so den individuellen Bedarf zu ermitteln. Wohnortnahe Hilfeangebote, die die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern, werden besonders berücksichtigt.

Stärken des Fallmanagements

Ein Fallmanager und eine pädagogische Fachkraft bilden jeweils ein Team und sind feste Ansprechpartner. Die Kooperation mit dem Fallmanager ermöglicht Eltern und Sorgeberechtigten eine bessere Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Hilfeangebote. Bei besonderen Situationen und Notlagen Fallmanagement ist zeitintensiv. Es wird deshalb nur bei besonderen Situationen angewandt. Das kann beispielsweise bei einer eine Notlage der Fall sein oder, wenn Leistungen mehrerer Leistungsträger (Bezirk, Krankenkasse, Jugendamt) erforderlich sind. Zur Anwendung kommen kann es auch, wenn die Betroffenen einen Teilhabeplan nach dem Bundesteilhabegesetz wünschen.