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Ambulant und stationär aus einer Hand

München, den Datum: 09.03.2018
Gesundheit

Bezirk Oberbayern seit 1. März für ambulante Hilfe zur Pflege zuständig

Für die Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege sind bisher die Landkreise und kreisfreien Städte in Oberbayern zuständig. Seit 1. März hat der Bezirk Oberbayern diese Art der Sozialhilfe von den örtlichen Trägern übernommen. Für die Bürgerinnen und Bürger, die aktuell ambulante Hilfe zur Pflege beziehen, bleibt vorerst alles beim Alten, da der Bezirk Oberbayern die Leistung erst Zug um Zug im Lauf des Jahres beziehungsweise zum Jahreswechsel übernimmt.

Zeitplan

In den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck, München und Rosenheim sowie in der Stadt Rosenheim zahlen die örtlichen Träger die Leistung noch bis Ende August aus; ab 1. September 2018 ist dann der Bezirk für die Sachbearbeitung zuständig. In den übrigen Landkreisen und kreisfreien Städten Oberbayerns zahlen die Leistung bis Jahresende weiterhin die örtlichen Sozialhilfeträger aus.

Der Bezirk Oberbayern übernimmt ab 2019 nur die Sachbearbeitung und Kosten für die ambulante Pflege. Daran, wer die Hilfe vor Ort konkret erbringt, also am einzelnen ambulanten Pflegedienst, ändert sich nichts.

Bestandsschutz für Altfälle

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des oberbayerischen Bezirkstags hat jetzt beschlossen, dass sogenannte Altfälle Bestandsschutz erhalten. Dabei handelt es sich um Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die die örtlichen Träger bereits geprüft und bewilligt haben. Der Bestandsschutz erlischt, sobald ein Fall neu bewertet werden muss. Das kann beispielsweise sein, wenn sich der Pflegegrad oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern.

Reibungslose Übernahme

„Die Übernahme soll reibungslos ablaufen. Es braucht sich niemand zu beunruhigen, wenn künftig der Bezirk Oberbayern für die ambulante Hilfe zur Pflege zuständig ist. Deshalb gewähren wir Bestandsschutz“, erläuterte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Auch hat der Bezirk Oberbayern die oberbayerischen Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Delegation ermächtigt, bis Ende August beziehungsweise bis Jahresende die ambulante Hilfe zur Pflege weiter zu betreuen. So haben wir im Bezirk ausreichend Zeit, uns optimal auf diese neue Aufgabe vorzubereiten.“

2018 stufenweiser Übergang

Für die Bürgerinnen und Bürger Oberbayerns, die ambulante Hilfe zur Pflege erhalten, ist das eine wichtige Nachricht. In den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck, München und Rosenheim sowie in der Stadt Rosenheim kümmern sich bis Ende August die örtlichen Träger um die ambulante Hilfe zur Pflege. Dort sind auch bis 31. August alle Neuanträge zu stellen.

Neuanträge bis 31. Dezember

In allen übrigen Landkreisen und kreisfreien Städten geht es bis Jahresende wie gewohnt weiter: Menschen mit ambulantem Pflegebedarf bekommen ihre Leistungen weiterhin von der gewohnten Stelle in ihrer kreisfreien Stadt oder ihrem Landkreis. Auch für Neuanträge sind bis 31. Dezember die örtlichen Sozialämter zuständig. Diese bieten ebenso wie Sozialbürgerhäuser und Pflegekassen die entsprechende Beratung an.

Die Hilfe zur Pflege kann ambulant und stationär erfolgen. Oft unterstützen Angehörige oder ein Pflegedienst die pflegebedürftigen Menschen. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn der oder die Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umzieht. Wenn eigenes Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren, können Pflegebedürftige beim Sozialhilfeträger eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Ambulant und stationär aus einer Hand

Der Wechsel in der Zuständigkeit ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz. Es legt ab dem 1. März die Verantwortung für ambulante Hilfe zur Pflege von den kreisfreien Städten und Landkreisen in die Hände der bayerischen Bezirke. Für pflegebedürftige Menschen hat das den Vorteil, dass sie künftig alle Hilfen – ambulant und stationär – aus einer Hand erhalten.

Weitere Informationen

Auf der Seite  Ambulante Pflege werden laufend alle wichtigen Informationen zum Wechsel der Zuständigkeit eingestellt.
Örtliche Träger können ihre Anliegen und Fragen unter ambulantepflege@bezirk-oberbayern.de übermitteln.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die mehr über die ambulante Hilfe zur Pflege erfahren möchten, wenden sich bitte an die Servicestelle des Bezirks Oberbayern.