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Kategorie: Gesundheit
21.12.2018

Bezirk Oberbayern zahlt 2019 mehr Sozialhilfe

Erhöhter Regelsatz für Stadt / Landkreis München und Landkreis Fürstenfeldbruck

Auch 2019 bekommen Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis München sowie im Landkreis Fürstenfeldbruck einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern. Voraussetzung ist, dass die betroffenen vom Bezirk Oberbayern Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder Hilfe zur Pflege erhalten.

Im Landkreis München liegt der Regelsatz für Hilfeempfänger des Bezirks Oberbayern ab Januar 2018 in der Höchststufe bei 447 Euro – ein Plus von 23 Euro gegenüber dem bundesweit geltenden Betrag von 424 Euro. In der Stadt München klettert der Regelbetrag in Stufe I auf 445 Euro (plus 21 Euro), im Landkreis Fürstenfeldbruck auf 446 Euro. Auch der Barbetrag (Taschengeld) für Menschen, die in stationären Einrichtungen leben geht entsprechend nach oben: Er beträgt jeweils 27 Prozent der Regelbedarfsstufe.

Der Bezirk Oberbayern passt die Regelsätze für die Stadt München sowie die Landkreise München und Fürstenfeldbruck alljährlich an die dort geltenden Beträge an. Hintergrund ist, dass in München und seinem Umland die Lebenshaltungskosten deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Die Kommunen erhöhen deshalb als örtliche Sozialhilfeträger die bundeseinheitlichen Regelsätze.

Recht auf gleiche Behandlung

„Da ziehen wir natürlich mit“, sagte Bezirkstagspräsident Mederer. „Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftige, die ihre Leistungen vom Bezirk beziehen, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Sozialhilfeempfänger, die in der Stadt München oder den Landkreisen München und Fürstenfeldbruck leben. Die Empfänger von Sozialhilfe haben das Recht auf Gleichbehandlung.“

In den übrigen oberbayerischen Landkreisen gelten die Regelsätze des Bundes.

Regelbedarfsstufen 2019

 

Stufe I

II III IV V VI

Barbetrag
Stufe I

Bund 424 €

382 €

339 €

322 €

302 €

245 €

114,48 €

München Stadt 445 € 401 € 355 € 337 € 314 € 255 €

120,15 €

München Lkr.

447 €

403 €

357 €

339 €

318 €

258 €

120,69 €

Fürstenfeldbruck Lkr.

446 €

401 €

356 €

338 €

314 €

256 €

120,42 €


Weitere Informationen

Der Bezirk Oberbayern finanziert Eingliederungshilfe für insgesamt ca. 45.000 Menschen mit Behinderungen. Hilfe zur Pflege erhalten rund 14.700 Menschen in Oberbayern, die ihren Aufenthalt im stationären Pflegeheim nicht selbst bezahlen können. Ab 1. Januar 2019 ist der Bezirk auch für die ambulante Hilfe zur Pflege für rund 3.500 pflegebedürftige Menschen in Oberbayern zuständig. Für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gibt der Bezirk Oberbayern 2019 rund 999 Millionen Euro aus, für die ambulanten und stationären Hilfen für pflegebedürftige Menschen 242 Millionen Euro – davon allein in München rund 133 Millionen Euro.

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