Verwaltungshaushalt
Verwaltungshaushalt (VwH) und Vermögenshaushalt bilden zusammen einen Teil des Haushaltsplans und dienen somit der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben des Bezirks.
Im Verwaltungshaushalt werden vermögensunwirksame (=laufende) Posten erfasst, beispielsweise Steuereinnahmen, Personalausgaben oder Verwaltungskosten.